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Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt grundsätzlich die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises seiner Mitgliedsgemeinden wahr. Zur verwaltungsmäßigen Vorbereitung und zum verwaltungsmäßigen Vollzug dieser Aufgaben stehen zur Verfügung
Aufgaben des Einwohnermeldeamts:
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
Ab 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Anforderungen an das Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel). Gültigkeit des Dokuments Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren. Gebühren: 59 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren 32,00 Euro Aufschlag für Expresspass. Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist; d.h. die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Gültigkeit des Dokuments Gebühr: 26 Euro
Kinderreisepass: Für wen wird das Dokument ausgestellt? Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, aktuelle Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. Kinder sind bei der Beantragung mitzubringen wegen Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Anforderungen an das Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel). Gültigkeit des Dokuments Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Gebühren: 13 Euro, für Verlängerung 6 Euro. Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ist das Kind bitte mit zu bringen ! Dies ist notwendig wegen Eintragung der Größe und Augenfarbe sowie des Passbildabgleiches
Der neue Personalausweis ab 01.11.2010 ![]() Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit. Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt? Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt Gebühren:
Gültigkeit des Dokuments Anforderungen an das Lichtbild Fingerabdrücke |
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Basisdaten
| Bundesland: | Thüringen |
| Landkreis: | Weimarer Land |
| Fläche: | 50,92 km² |
| Einwohner: | 4260 |
| Kennzeichen: | AP |
| Gemeinden: | 8 |
| Gemeinde-schlüssel: | 1607103 |
| Verwaltung: | Markt2 99439 Buttelstedt |
| Vorsitzender: | Hans Wagner |
| Telefon: | 036451 / 7280-0 |
