Basisdaten

Bundesland: Thüringen
Landkreis:  Weimarer Land
Fläche: 50,92 km²
Einwohner: 4260
Kennzeichen: AP
Gemeinden: 8
Gemeinde-schlüssel: 1607103
Verwaltung: Markt2 99439 Buttelstedt
Vorsitzender: Hans Wagner
Telefon: 036451 / 7280-0


Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt grundsätzlich die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises seiner Mitgliedsgemeinden wahr. Zur verwaltungsmäßigen Vorbereitung und zum verwaltungsmäßigen Vollzug dieser Aufgaben stehen zur Verfügung


Aufgaben des Einwohnermeldeamts:

  • Beantragung von Personalausweisen und Pässen
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Anmeldung bei Umzug oder Zuzug
  • Erfassung der Wehrpflichtigen
  • Mitwirkung bei Wahlen und staatlichen Erhebungen
  • Beglaubigungen (außer standesamtlicher Urkunden)
  • Steuerliche Lebensbescheinigungen

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

  • Reisepass

    Für wen wird das Dokument ausgestellt?
    Seit dem 1. November 2005 ist der
    elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.
    Ab 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
    Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
     
    Anforderungen an das Lichtbild
    Frontalaufnahme nach internationalen Standards (
    siehe Foto-Mustertafel).
     
    Gültigkeit des Dokuments
    Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
    6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
    Gebühren:
    59 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
    37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

    32,00 Euro Aufschlag für Expresspass.


    Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist; d.h. die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.

    Gültigkeit des Dokuments
    Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

    Gebühr: 26 Euro

     

    Kinderreisepass:

    Für wen wird das Dokument ausgestellt?
    Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
     
    Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
    Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, aktuelle Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
    Kinder sind bei der Beantragung mitzubringen wegen Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
     
    Anforderungen an das Lichtbild
    Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).
     
    Gültigkeit des Dokuments
    Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

    Gebühren:

    13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.
     
    Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ist das Kind bitte mit zu bringen !

    Dies ist notwendig wegen Eintragung der Größe und Augenfarbe sowie des Passbildabgleiches

     

    Der neue Personalausweis ab 01.11.2010


    Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI

    Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben.

    Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.

    Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
    Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

    Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

    • Alter Personalausweis oder Reisepass
    • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

    Gebühren:

    Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

    Antragstellende Person ab 24 Jahren

    28,80 Euro (10 Jahre gültig)

    Antragstellende Person unter 24 Jahren

    22,80 Euro (6 Jahre gültig)

    (Gebührenfreiheit bei Erstbeantragung ist aufgehoben)

     

    Vorläufiger Personalausweis

    10 Euro

    Weitere Gebührenregelungen

    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres

    gebührenfrei

    Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

    6 Euro

    Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

    gebührenfrei

    Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

    6 Euro

    Ändern der Anschrift bei Umzügen

    gebührenfrei

    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

    gebührenfrei

    Entsperren der Online-Ausweisfunktion

    6 Euro

    Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

    Festlegung durch jeweiligen Anbieter

    Gültigkeit des Dokuments
    Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

    Anforderungen an das Lichtbild
    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.

    Fingerabdrücke
    Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.